IHR KFZ Sachverständigen bürO

Freie Wahl des Sachverständigen

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie nach § 249 BGB Anspruch auf Schadenersatz.

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstelle ich Ihnen schnell und kompetent ein Schadengutachten zur Sicherung der Beweise. Die Kosten für das Schadengutachten gehören nach der Rechtsprechung mit zum Schadensumfang und werden bis auf wenige Ausnahmen (die sogenannten Bagatellschäden) von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Außerdem ermittle ich eine eventuell eingetretene Wertminderung, sodass Sie den gesamten Schaden an Ihrem Kraftfahrzeug bei der gegnerischen Versicherung in vollem Umfang geltend machen können.

Unser Service für Sie

Das Kfz-Sachverständigenbüro ee eXpert bietet neben dem Kerngeschäft, von der Erstellung von Kfz-Gutachten für Unfallschäden, noch ähnliche Dienstleistungen rund um das Auto an.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob wir für ihr Anliegen der richtige Ansprechpartner sind, dann können Sie uns gerne anrufen und fragen. Wir beraten Sie gerne kostenlos am Telefon. Und klären vorab telefonisch, ob wir ihnen bei einem Problem helfen können: 0173-6666196.

Nachfolgend sehen Sie eine kurze Beschreibung von Leistungen, die wir für Sie durchführen können. Die folgenden Bewertungen und Untersuchungen führen wir für alle Fahrzeugtypen und Hersteller durch. Egal ob PKW, LKW oder Motorrad.

Schadengutachten

Erstellung von Kfz-Gutachten für beschädigte Fahrzeuge, vor Ort, bei uns oder der Werkstatt Ihrer Wahl.

Beratung

Überprüfung von Werkstattrechnungen, Prüfung auf verdeckte Unfallschäden und Fahrzeugcheck und Beratung bei Gebrauchtwagenkauf vor Ort.

Wertgutachten

Erstellung von Wertgutachten für Gebrauchtwagen und Unfallfahrzeuge sowie Restwertermittlungen und Fahrzeugbewertungen.

KFZ-GUTACHTEN
BEI EINEM AUTOUNFALL

Jemand hat ihr Fahrzeug beschädigt bei einem Autounfall oder durch einen Parkplatzschaden oder durch einen leichten Rempler: Zur Schadensregulierung an ihrem Fahrzeug mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung wird ein Kfz-Gutachten erstellt. Wir erstellen dieses Kfz-Gutachten für Sie. Die gegnerische Kfz-Versicherung zahlt den entstandenen Schaden. Die Versicherung bezahlt auch die Kosten für den Kfz-Gutachter. Für Sie fallen hierbei keine Kosten an.

Lackschichten-dickenmessung

Bei der Lackschichtdickenmessung können nicht sichtbare Schäden an einem Fahrzeug aufgedeckt werden. Dabei wird gleichzeitig nach Hinweisen auf einen reparierten Autounfall gesucht. Nachlackierte Stellen, ausgetauschte Kotflügel und komplett getauschte Partien an einem Fahrzeug können von einem Kfz-Sachverständigen in der Regel immer erkannt werden.

Fahrzeugbewertungen

Wenn Sie eine professionelle und neutrale Fahrzeugbewertung benötigen, können wir Ihnen bei diversen Anliegen, wie zum Beispiel der Bewertung Ihres Autos, eines Leasingfahrzeuges oder sogar eines Oldtimers behilflich sein. Unser qualifiziertes Team ist darauf spezialisiert, Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten.

Restwertermittlungen

Restwertermittlungen werden meist dann durchgeführt, wenn stark beschädigte Fahrzeuge abgestoßen werden sollen. Bei einem Totalschaden an einem Fahrzeug muss zum Beispiel der Restwert ermittelt werden, da auch ein Auto mit Totalschaden noch einen erheblichen Wert haben kann. Dieser Restwert muss bei Kfz-Gutachten berücksichtigt werden. Die Wertermittlung erfolgt über sogenannte Restwertbörsen, die im Allgemeinen nur für Kfz-Sachverständige und Autohändler zugänglich sind.

Kaufberatung für Gebrauchtwagen

Wir beraten Sie vor Ort beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeuges. Auf Wunsch wird eine Probefahrt durchgeführt, und das anvisierte Fahrzeug wird optisch und technisch unter die Lupe genommen. Die langjährige Erfahrung eines ausgebildeten Kfz-Sachverständigen und dessen persönliche Erfahrungswerte spielen bei der Fahrzeugbewertung eine wichtige Rolle.

Rechnungsprüfungen

Wenn Sie bedenken bei einer Werkstattrechnung haben, können wir die Rechnung und die durchgeführten Reparaturen an ihrem Fahrzeug prüfen und bewerten.

Unfall-Ersatzwagen

Ersatzfahrzeug nach Verkehrsunfall
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall mit dem eigenen Kfz stellt sich die Frage, ob und wie man an ein Ersatzfahrzeug gelangt bzw. wer diese Kosten zu übernehmen hat. Ist der Unfallgegner alleine für den Schaden verantwortlich, so hat er auch für die Kosten eines Ersatzfahrzeugs während der Reparaturdauer aufzukommen.
Bin ich verpflichtet, ein Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur zu benutzen?

Nein, natürlich nicht. Sollten Sie für die Dauer der Reparatur auf die Anmietung eines Ersatzfahrzeuges verzichten, so können Sie grundsätzlich eine sogenannte Nutzungsausfallentschädigung im Rahmen der Schadensersatzansprüche geltend machen. Allerdings wird diese erst nach einer tatsächlich erfolgten Reparatur ausgezahlt.

Unfallgeschädigter oder Unfallverursacher

Als Geschädigte/r steht Ihnen die freie Wahl des Sachverständigen zu! Die Kosten für das Gutachten übernimmt bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Versicherung. Unfallgeschädigte haben außerdem das Recht, einen Anwalt mit der Schadenregulierung zu beauftragen, wodurch die gegnerische Versicherung weiter belastet wird.

Auch als Unfallverursacher ist ein Schadengutachten empfehlenswert. In diesem Fall sollten Sie zunächst Kontakt mit Ihrer Versicherung aufnehmen, da diese für die Regulierung des Schadens zuständig ist. Sollten Sie trotzdem Schwierigkeiten haben, Ihre Ansprüche durchzusetzen, erstelle ich kompetent und schnell ein Schaden- oder Beweissicherungsgutachten.

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